Ihr Ehepartner hat sich von Ihnen getrennt oder Sie beabsichtigen, sich von Ihrem Ehepartner zu trennen? Als Fachanwältin für Familienrecht kann ich Ihnen Rat erteilen, was jetzt zu beachten ist und was auf Sie zukommen kann. Das Trennungsjahr ist demnächst abgelaufen? Dann kann ich das Scheidungsverfahren für Sie in die Wege leiten und gegebenenfalls Verfahrenskostenhilfe für Sie beantragen.
Sie haben Fragen zum Unterhalt? Ich kann für Sie prüfen, ob Sie selbst einen Anspruch haben oder ob ein gegen Sie geltend gemachter Anspruch berechtigt ist. Ich berate und vertrete Sie ebenfalls in Angelegenheiten des Sorge- und Umgangsrechts für minderjährige Kinder.
Mit meinem juristischen Fachwissen und meiner langjährigen Erfahrung stehe ich Ihnen im Familienrecht in verschiedenen Bereichen zur Seite:
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